Hinweise zum E-Rezept
Rezepte werden – soweit nach bundesweiten Vorgaben je nach Rezeptform schon möglich – als eRezept ausgestellt.
Eine Ausstellung von eRezepten ohne Praxiskontakt ist jedoch nur möglich, wenn uns im laufenden Quartal bereits ein gültiger Versicherungsnachweis vorlegt wurde und sich die Medikation in meinem Medikamentenplan befindet. Die Medikation kann unter diesen Voraussetzungen am folgenden Werktag in einer Apotheke meiner Wahl abgeholt werden. Weitere Hinweise siehe unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.